Änderung des Sozialgesetzes im Kanton Solothurn
Gedanken zum Referendum zur Änderung des Sozialgesetzes im Kanton Solothurn:
Die Vorteile des geänderten Sozialgesetzes liegen auf der Hand. Endlich werden Betreuungsangebote für Eltern günstiger. Die Gemeinden bestimmen nach ihren finanziellen Verhältnissen das Modell für die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen und klären den Bedarf für familienergänzende Angebote ab. Dank der Subjektfinanzierung mittels Betreuungsgutscheinen entstehen Kosten nur da, wo Bedarf besteht. So werden keine Strukturen finanziert, die es nicht benötigt und die Beiträge kommen direkt den Erziehungsberechtigten zugute.
Zudem bedeutet die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots nicht, dass jede Gemeinde allein ein Angebot schaffen muss, sondern auch im Verbund mit anderen Gemeinden den Bedarf – den sie selber erheben kann - abdecken kann oder lediglich Betreuungsgutscheine gewähren muss.
Besteht kein Bedarf, entstehen auch keine Kosten. Das ist das Tolle an der Subjektfinanzierung. Und obwohl es sich um eine Aufgabe der Gemeinden handelt, ist der Kanton bereit, 40% der Kosten zu übernehmen. Die Gemeinden profitieren von einem Kantonsbeitrag, wenn sie bereits heute finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kindern ausrichten respektive können auf einen wesentlichen Beitrag des Kantons zählen, wenn sie künftig Familien Betreuungsgutscheine ausrichten.
2019 betrug die Betreuungsquote bei Kindern im Vorschulalter im gesamten Kanton Solothurn 15%. Die Betreuungsquote lag damit im Kanton Solothurn deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 40.5%. Das hängt direkt mit dem teilweise fehlenden Angebot und auch mit den hohen Betreuungskosten zusammen. Der in der Vergangenheit gewählte Weg der Freiwilligkeit für die Gemeinden hat sich nicht bewährt. Darunter leiden die Familien, aber auch die Wirtschaft, der die Fachkräfte fehlen. Von einer höheren Betreuungsquote profitieren aber auch die Gemeinden durch höhere Steuereinnahmen. Erhebungen in anderen Kantonen haben diese Entwicklung klar aufgezeigt. Jeder investierte Franken in die Vergünstigung der Betreuungskosten lohnt sich also mehrfach.
Im Gegensatz zu heute werden die Gemeinden bei der Einführung und Ausrichtung der Betreuungsgutscheine entlastet. Dank der vom Kanton betreuten IT und den zur Verfügung gestellten Modellen haben die Gemeinden Grundlagen, die ihnen die Einführung und die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen ohne grossen Aufwand ermöglichen. Die finanziellen Mittel sollen mit diesem Gesetz eben gerade für die Vergünstigung der Kita Plätze eingesetzt werden können.
Mit den geplanten Änderungen im Gesetz kann auch ein Schritt für die Inklusion für Kinder mit Behinderungen gemacht werden. Der Kanton übernimmt die Mehrkosten, welche in der Betreuung bei einem Kind mit Behinderungen entstehen. So gibt es keinen Grund für eine Institution, ein Kind mit Behinderung abzulehnen, ausser es bestehen bauliche Hindernisse. Ein wichtiger Schritt für die betroffenen Kinder und deren Familien!