Auftrag zur Änderung des Hundegesetzes im Bereich der Listenhunde / Mischlinge

Aktuell ist es im Kanton Solothurn nicht erlaubt, Mischlingshunde aus Listenhunderassen zu halten. Die Handhabung bei uns ist sehr viel strenger als in anderen Kantonen und dies möchte ich gerne ändern. Die aktuelle Regelung führt immer wieder zu schwierigen Situationen, konkret kommt es immer wieder vor, dass Hunde ins Tierheim, oder ausserkantonal platziert werden müssen, wenn klar wird, dass es sich um einen solchen Mischling handel.

Weitere Ausführungen könnt Ihr dem Vorstoss und dem Zeitungsartikel entnehmen.

Auftrag Änderung Hundegesetz

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