Leserbrief zum Waffengesetz
Ich habe noch selten in einem einzigen Leserbrief so viele Falschaussagen gelesenen wie im Leserbrief von Silvan Arber vom 4.4.2019. Wäre er ein paar Tage früher erschienen hätte ich ihn für einen misslungenen Aprilscherz gehalten.
Tatsache ist, dass Sportschützen weiterhin Waffen der Kategorien A6 und A7 erwerben dürfen, sie müssen lediglich Mitglied in einem Schützenverein sein oder nachweisen, dass sie regelmässig das sportliche Schiessen praktizieren. Auch Sammler und Museen können ihre Waffen behalten, sie müssen lediglich nachweisen, dass sie die Waffen sicher aufbewahren. Sie müssen ein Verzeichnis über die Waffen führen, für die eine Ausnahmebewilligung erforderlich ist. Aktuelle Besitzer der neu verbotenen Waffen (Kategorie A6 – A8) müssen den Besitz innerhalb von drei Jahren beim Kantonalen Waffenbüro bestätigen, falls die Waffe noch nicht in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet ist oder diese nicht direkt, nach Beendigung des Dienstes, von der Armee übernommen wurde. Jägerinnen und Jäger sind von den Änderungen nicht betroffen und es ist kein zentrales Waffenregister vorgesehen. Ebenfalls wird es keine automatischen Verschärfungen des Gesetzes ab 2022 geben.
Wenn wir dem Gesetz zustimmen, bleiben wir weiterhin im Schengen-Raum, was für unsere Sicherheitskräfte, sowie die Wirtschaft und den Tourismus immens wichtig ist. Kriminelle arbeiten international und somit muss auch deren Verfolgung international funktionieren. Auch profitieren wir weiterhin von der Dublin-Zusammenarbeit. Fällt diese weg, muss die Schweiz jeden Asylantrag selbst prüfen, auch wenn er bereits ein einem andern europäischen Land bearbeitet wurde.
Es gibt, aus meiner Sicht, keine Argumente gegen die geplanten Änderungen, aber sehr viele dafür. Zum Beispiel auch die Sicherheit unserer PolizistInnen!
Nadine Vögeli, Kantonsrätin SP, Hägendorf
Weitere Informationen zu der Abstimmung finden Sie auf:
https://www.vimentis.ch/d/abstimmungen/