Situation geflüchteter Frauen im Asylbereich

Diese Interpellation habe ich in der letzten Session von 2019 eingereicht:

Situation geflüchteter Frauen im Asylbereich

Viele Frauen und Mädchen werden auf der Flucht Opfer sexueller Gewalt. Sie werden traumatisiert und haben deshalb hinsichtlich ihrer Unterbringung und Unterstützung besondere und spezifische Bedürfnisse. Geflüchtete Frauen und Mädchen müssen vor Gewalt und sexueller Ausbeutung geschützt werden. Dies sehen internationale Menschenrechtsabkommen wie die von der Schweiz ratifizierte Istanbul-Konvention vor, und auch die Bundesverfassung enthält entsprechende Bestimmungen.

Die Vorgaben gelten unabhängig vom Aufenthaltsstatus einer Person. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten deshalb, geflüchtete Frauen und Mädchen gendersensibel unterzubringen und zu betreuen. Zudem müssen die Vertragsstaaten dafür sorgen, dass Gewaltbetroffene erkannt werden und eine adäquate medizinische Behandlung sowie allgemeine Unterstützung erhalten.

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2019 eine Analyse veröffentlicht, die die Situation von ge-flüchteten Frauen und Mädchen im Asylbereich aufzeigt. Die Situation in den Kantonen wurde durch eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) be-leuchtet. Auf Kantonsebene wurde insbesondere in den Bereichen Umsetzung einer geschlechtersensiblen Unterbringung, Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Information von Gewaltbetroffenen in den kantonalen Zentren sowie im Bereich Opferidentifikation und Zugang zu spezialisierten Angeboten Handlungsbedarf erkannt.

Die Ergebnisse der Studie "Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen" basieren auf einer quantitativen und qualitativen Erhebung sowie einer juristischen Analyse der internationalen und nationalen Vorgaben. Die Studie formuliert zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen an den Bund und die Kantone.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche der 48 Handlungsempfehlungen, die das SKMR zuhanden der Kantone formuliert, sind im Kanton Solothurn bereits erfüllt?
  2. Wie plant der Regierungsrat, die weiteren Handlungsempfehlungen des Bundesrates und des SKMR umzusetzen?
  3. Die Vorgaben gelten unabhängig vom Aufenthaltsstatus einer Person. Welche Massnahmen gibt es bereits und welche plant der Regierungsrat, um auch Frauen und Mädchen in der Nothilfe vor Gewalt zu schützen?
  4. Wie trägt der Regierungsrat der besonderen Situation von gewaltbetroffenen und/oder schwangeren Frauen im Fall von Zwangsmassnahmen Rechnung? Welche zusätzlichen Massnahmen sind geplant?

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